Allgemeine Geschäftsbedingungen
ab durchs ländle
Dr. Jochen Schwendemann
Laitschenbach 22 A
79244 Münstertal/Schwarzwald
(nachfolgend ab durchs ländle genannt)
§ 1 Vertragsabschluss
Anmeldungen können online, per E-Mail, telefonisch oder per Telefax getätigt werden. Mit dem Erhalt einer schriftlichen Anmeldebestätigung kommt ein Vertrag zwischen dem Gast und ab durchs ländle zustande. Bei Veranstaltungen der Ländle Akademie wird eine Anmeldebestätigung nach dem Eingang der Seminargebühr auf das Bankkonto von ab durchs ländle versendet. Anmeldungen sind dann verbindlich.
§ 2 Stornierungsbedingungen
Anmeldungen können bis 7 Tage vor dem Führungstermin kostenfrei storniert werden. Danach werden folgende Stornierungsgebühren fällig: bis zum 4. Tag vor dem Termin 25 % der vereinbarten Vergütung; bis zum 3. Tag vor dem Termin 50 % der vereinbarten Vergütung; ab dem 2. Tag vor dem Termin sowie bei Nichterscheinen 100 % der vereinbarten Vergütung. Bei Veranstaltungen der Ländle Akademie ist eine kostenfreie Stornierung einer verbindlichen Anmeldung nicht möglich. Es werden Stornierungsgebühren von 100 % der Seminargebühr fällig. Für nicht besuchte Teile eines Seminars besteht kein Anspruch auf die Rückerstattung der Seminargebühr.
§ 3 Bezahlung und Preise
Die Bezahlung der vereinbarten Vergütung erfolgt per Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Beträgt die Zeit zwischen der Anmeldung und dem Führungstermin weniger als fünf volle Arbeitstage, ist der Rechnungsbetrag unmittelbar vor Beginn der Führung bar ohne Abzug zu begleichen. Bei Veranstaltungen der Ländle Akademie erfolgt die Bezahlung der Seminargebühr ausschließlich per Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Alle Preisangaben verstehen sich in Euro.
§ 4 Leistungsverweigerung und Leistungsänderung
Ab durchs ländle behält sich das Recht vor, Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn sie aufgrund ihres körperlichen Zustands oder ihrer Ausrüstung für die Teilnahme ungeeignet erscheinen, insbesondere wenn eine Gesundheitsgefährdung zu befürchten ist. Ab durchs ländle behält in diesen Fällen das Recht auf die vereinbarte Vergütung. Ab durchs ländle behält sich vor, die vereinbarten Leistungen zu ändern, wenn dies aus Gründen, die von ab durchs ländle nicht zu vertreten sind, geboten erscheint. Die Leistungsänderung hat auf die vereinbarte Vergütung keinen Einfluss, es sei denn, sie beschränkt sich auf im Preis gesondert enthaltene und nicht erbrachte Teilleistungen. Bei Veranstaltungen der Ländle Akademie besteht für abgesagte Exkursionen kein Anspruch auf die Rückerstattung der Seminargebühr.
§ 5 Haftungsbeschränkung
Ab durchs ländle haftet dem Gast nur auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, außer im Falle von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Soweit es sich um einen Reisevertrag gemäß § 651a Bürgerliches Gesetzbuch handelt, ist die vertragliche Haftung von ab durchs ländle für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf das dreifache der vereinbarten Vergütung beschränkt, wenn a) ab durchs ländle weder Vorsatz, noch grobes Verschulden zur Last fällt oder wenn b) ab durchs ländle für den Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.